Der Senat teilt die obergerichtliche Rechtsprechung, wonach eine frühere Tätigkeit eines Sachverständigen als Aktuar für einen Versicherer für sich genommen nicht die Besorgnis der Befangenheit als Sachverständiger im Rahmen eines gegen einen anderen Versicherer geführten Rechtsstreits im Zusammenhang mit Prämienanpassungen begründet (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 26.6.2023 - 7 W 6/23; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.4.2019 - 7 W 17/19).
Ansprechpartner
RA Stephan Hütt, Köln
stephan.huett@bld.de
Keine Ablehnung eines Sachverständigen wegen früherer Tätigkeit als Aktuar für anderen Versicherer
OLG Hamm, Beschluss vom 26.2.2024 - I-1 W 12/23