Autonomes Fahren
Nach jahrzehntelangen Diskussionen über das vollautonome Fahren steht die Realisierung der revolutionärsten Neuerung seit Erfindung des Automobils im Jahr 1886 kurz vor dem Durchbruch. Nicht nur für alle Autofahrer, sondern auch für Automobilhersteller und insbesondere die Versicherungswirtschaft.
In Zukunft wird sich der Fokus im Straßenverkehr von menschlichen auf technische Fehler verlagern. Dabei wird ein interdisziplinärer Ansatz benötigt, der dem Ineinandergreifen von Straßenverkehrshaftung, Deckung und Produkthaftpflicht Rechnung trägt. Es wird daher nicht ausreichen, nur einzelne Stellschrauben – etwa im StVG – zu justieren. Die Praxis benötigt einen übergreifenden Ansatz, mit dem es gelingt, die Straßenverkehrshaftung mit den technischen Neuerungen und den damit verbundenen Änderungen der Versicherungsprodukte in Einklang zu bringen.
Gleich, ob es um
- die Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf die Haftung von Fahrzeughalter und Kfz-Haftpflichtversicherer;
- das Verhältnis zwischen Fahrer- bzw. Halterhaftung und Haftung der Hersteller der Fahrassistenzsysteme;
- Regressmöglichkeiten der Kfz-Haftpflichtversicherer oder
- Fragen der Produktgestaltung und -entwicklung, insbesondere zu angepassten Produkthaftpflichtversicherungen
geht, all diese Fragen sind Gegenstand aktueller Diskussionen des deutschen und europäischen Gesetzgebers. Zugleich sind sie mit erheblichen finanziellen Risiken für die Hersteller der Fahrassistenzsysteme und ihrer Versicherer verbunden. Auch können sie sich auf die bisher bekannte Regulierung des Massengeschäfts „Verkehrsunfall“ auswirken. Grundsätzlich wird zu beantworten sein, wer eigentlich handelt und wer für das Handeln untereinander vernetzter Systeme verantwortlich ist - wer also haftet. Da diese technische Entwicklung stets im Fluss ist, werden die rechtlichen Umsetzungen ebenfalls immer weiter entwickelt werden. Die Rechtsprechung wird erst im Laufe der Zeit Orientierungshilfen bieten können.
BLD hat sich als Partner der Versicherungswirtschaft von Anfang an intensiv mit allen Aspekten des automatisierten Fahrens beschäftigt und dabei nicht nur eigene juristische und technische Expertise aufgebaut, sondern auch zahlreiche Kontakte zu spezialisierten Sachverständigen, Betrugsspezialisten, PR-Beratern und anderen Dienstleistern geknüpft.
Da vom automatisierten und autonomen Fahren verschiedene Haftungsregime und Versicherungssparten betroffen sind, stellen wir sowohl in der Produktentwicklung als auch in der Begleitung von Schadensfällen immer interdisziplinäre Teams zusammen. BLD hat langjährig erfahrene Experten, die sich bereits jetzt mit allen in Betracht kommenden Fragestellungen dieser einschneidenden Entwicklungen im Straßenverkehr intensiv auseinandersetzen. Unser interdisziplinärer Ansatz garantiert Lösungen für sämtliche zukünftige Problemstellungen, die in der Schnittmenge von Straßenverkehrshaftung und Produkthaftpflicht zu erwarten sind.
Dabei arbeiten unsere gefragten Spezialisten aus dem Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung kanzleiintern mit den hoch spezialisierten Experten für Produkthaftungsfälle zusammen, die wiederum auf das umfassende Wissen des kanzleieigenen Personenschadenzentrums zurückgreifen können.
Die Absatzmärkte deutscher Automobilhersteller sind nicht auf Deutschland begrenzt, daher beraten wir auch zu internationalen Auswirkungen und nutzen unsere eigene internationale Vernetzung, insbesondere den von uns mitgegründeten internationalen Kanzleiverbund Legalign Global.
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