Betriebliche Altersversorgung
Das Spezialsegment der betrieblichen Altersversorgung ist von einer hohen rechtlichen Komplexität geprägt, welche insbesondere in den unterschiedlichen Regelungsebenen – z.B. Versicherungs- und Arbeitsrecht, Steuer-, Sozialversicherungs-, Insolvenz- und Familienrecht – zum Ausdruck kommt, die im Rahmen dieser Spezialmaterie virulent werden können. Durch die hohe Dichte gesetzgeberischer Änderungen wird sie weiter verstärkt.
BLD berücksichtigt dies und bietet eine versicherungsrechtlich fundierte Expertise im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Im Rahmen eines umfassenden Beratungskonzeptes ist unsere Hilfestellung bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Vorschriften des BetrAVG, VVG, VAG, BetrVG, SGB, HGB, EStG sowie der InsO selbstverständlich.
Wir orientieren uns konsequent an den Bedürfnissen von Versicherern und anderen Versorgungsträgern sowie Arbeitgebern. Mandate von Versicherungs- und Arbeitnehmern nehmen wir zur Vermeidung von Interessenkollisionen nicht an.
Bei der betrieblichen Altersversorgung kommt es – mehr als in vielen anderen Rechtsgebieten – darauf an, konstruktive Lösungen unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten zu erarbeiten. Denn zahlreiche Rechtsfragen, die sich in diesem komplexen System unterschiedlicher Rechtsquellen in der Praxis stellen, sind höchstrichterlich ungeklärt und oftmals finden sich – wenn überhaupt – im rechtswissenschaftlichen Schrifttum unterschiedliche Positionen, die es zu beachten und auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen gilt.
Das BLD-Beratungskonzept erstreckt sich beispielsweise auf folgende Teilbereiche:
- Entwicklung von Versorgungskonzepten inkl. Gestaltung der Information der Arbeitnehmer.
- Fortlaufende Analyse bestehender Versorgungskonzepte im Sinne einer dauerhaften Beratung und Information unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung.
- Überprüfung und Begleitung der Übertragung unverfallbarer Anwartschaften beim Arbeitgeberwechsel und Ausscheidung von Arbeitnehmern.
- Einrichtung, Überprüfung und Neustrukturierung von Geschäftsführerversorgungen sowie
- Überprüfung und erforderlichenfalls Neustrukturierung bestehender Versorgungspflichten und Deckungskonzepte im Falle von Betriebsübergängen.
Verstärkt wird unser bAV-Team in Einzelfällen durch Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL.M., als Of Counsel. Als ausgewiesener Branchenexperte verfügt Ulbrich insbesondere über das bAV-spezifische Know-how im Arbeits- und Steuerrecht.
ANSPRECHPARTNER
Theodor-Heuss-Ring 13-15
50668 Köln
Tel +49 221 944027-41
Fax +49 221 944027-906
joachim.grote@bld.de
Theodor-Heuss-Ring 13-15
50668 Köln
Tel +49 221 944027-894
Fax +49 221 944027-906
tobias.britz@bld.de
Of Counsel
Professor für deutsches und
internationales Arbeitsrecht an der FH Schmalkalden
Stephanstraße 3
60313 Frankfurt/Main
Tel +49 221 944027-41
Fax +49 221 944027-906
mathias.ulbrich@bld.de