Im Segment der Sachdeckung betreuen wir sowohl vorgerichtliche als auch gerichtliche Mandate auf dem gesamten Gebiet der privaten, gewerblichen und industriellen Sachversicherung.
Der Schwerpunkt unserer vorgerichtlichen Tätigkeit liegt in der praxisorientierten Begleitung der Schadenregulierung. Wir betätigen uns sowohl in der Beantwortung punktueller Fragen zur Sachdeckung als auch in der Auswertung der Schadenakte, die in einen konkreten Entscheidungsvorschlag mündet. Gern kommen wir auch zu unseren Mandanten, um laufende Schadenfälle zu besprechen und offene Fragen zu beantworten (Jour fixe).
Wir betreuen jährlich etwa tausend Deckungsfälle (ohne Regress) zu sämtlichen Fragen des Sachversicherungsrechtes, die wir für die Versicherungswirtschaft bundesweit führen. Diese Tätigkeit ermöglicht es unseren Anwälten, die Rechtsprechung eines jeden Versicherungsfachsenats in die Prozessbearbeitung einfließen zu lassen. Auf diesem Wege gewährleisten wir, dass unsere Ausführungen an der Rechtsprechung des für den Prozessort zuständigen Oberlandesgerichtes ausgerichtet sind.
Ein weiterer Vorteil dieser hoch spezialisierten und stark praxisorientierten Tätigkeit ist ein enger Kontakt zu Sachverständigen, die im gesamten Gebiet des Sachversicherungsrechts tätig sind. So können wir nicht nur die – für die Beantwortung der dahinter stehenden Rechtsfrage relevanten – Tatsachen realistisch einschätzen, sondern auch auf Wunsch Kontakte zu Sachverständigen vermitteln, die sowohl vorgerichtlich als auch im Prozess wichtige Unterstützung in sachverständigen Fragen leisten.
Eine weitere besondere – durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen in diesem Bereich belegte – Spezialisierung liegt in dem Bereich rund um das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Zu diesen Fragen stehen wir in ständigem Kontakt mit den Versicherungsunternehmen (durch Fachvorträge etc.), die uns sowohl mit der Beantwortung von Grundsatzfragen als auch mit der bundesweiten Prozessführung beauftragen. Seit der ersten Stunde des neuen VVG sind wir für unsere Mandanten sowohl beratend als auch forensisch (Grundsatz- und Massenprozesse) tätig.
Unsere Anwälte haben auch auf diesem Gebiet eine Vielzahl von einschlägigen Publikationen veröffentlicht, Inhouse-Seminare und BLD-Meetings durchgeführt und Fachvorträgen gehalten.