Seit der Gründung im Jahre 1911 hat sich BLD Bach Langheid Dallmayr auf das Versicherungs- und Haftungsrecht spezialisiert. Heute beraten rund 220 Anwälte insbesondere nationale und internationale Versicherungsunternehmen und Finanzdienstleister. In Haftungsfragen vertreten wir Mandanten aus Industrie, Gewerbe und Handel ebenso wie Unternehmensleiter, Freiberufler und Privatpersonen.
Wir stehen für hochwertige und kosteneffiziente juristische Beratung bei hoher Datensicherheit und einem ausgeprägten Verständnis für die Probleme der Mandanten und die Besonderheiten der Versicherungsbranche. Denn: Die erfolgreiche Umsetzung Ihres Anliegens ist unser Fokus!
Lomb veröffentlicht Rechtsprechungsupdate zur Haftung des Lebensmittelimporteurs
Der Beitrag befasst sich mit aktueller Rechtsprechung zur zivilrechtlichen Haftung beim Import kontaminierter Lebensmittelzutaten aus Drittländern in den Europäischen Wirtschaftsraum.
Auf die Plätze, fertig, los! Knapp 50 BLDler unserer Standorte in Köln und in Frankfurt schnürten die Sportschuhe, um beim B2Run für BLD anzutreten. Nachdem unsere Teams aus Dortmund und München bereits im Mai und im Juli vorlegten, folgten nun die Firmenläufe in Köln und in Frankfurt.
In der Zeitschrift r+s 2025, 689 ff. hat der Kölner BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther einen Aufsatz mit dem Titel „Die verhüllte Obliegenheit – weiterhin quicklebendig“ veröffentlicht.
Brauer veröffentlicht Aufsatz in der VersR zu Informationsrechten des Versicherungsnehmers
Der Münchener BLD-Rechtsanwalt Tim Brauer untersucht in dem Aufsatz, ob dem Versicherungsnehmer Informationsrechte in Bezug auf interne Vermerke und die Korrespondenz des Versicherers mit Rechtsanwälten zustehen.
Ein Update und einen Austausch zu den ABN, ABU, ABBL sowie die Projektpolice bietet das Fachseminar zur Bauleistungsversicherung, das das VersicherungsForum am 05. und 06. November 2025 in Köln anbietet.
Am ersten Tag widmen sich die Referierenden, zu denen die Kölner BLD-Partnerin Christina Eckes gehört, den grundlegenden Aspekten der Bauleistungsversicherung unter Berücksichtigung der ABN/ABU 2011 und der ABBL 2018 der Musterbedingungen des GDV einschließlich vertraglicher Besonderheiten. So gehen sie insbesondere auf das versicherte Interesse, die Abgrenzung zwischen Mangel und Sachschaden und besondere Fragen der Risikobewertung und Entschädigungsberechnung ein. Der Schwerpunkt liegt auf dem Austausch und der Diskussion von versicherungsvertraglichen, rechtlichen und technischen Fragestellungen sowie Lösungsansätzen.
Am zweiten Tag liegt der Fokus auf der praktischen Anwendung, unterstützt durch den Austausch über reale Praxisbeispiele. Hierzu gehören Fragen des Übergangs Bauleistungs-, Gebäudeversicherung, der Nachhaftung, der Abgrenzung normaler und ungewöhnlicher Witterungsereignisse, der Abgrenzung von Schadenkosten und So-Wie-So-Kosten sowie ein Überblick über die aktuellen Tendenzen in der Rechtsprechung. Zudem richtet sich der Blick auf Grenzen, Spezialitäten und Schadenthematiken, aber auch auf komplexe Schadenfälle.
Unter der fachlichen Leitung und Moderation des Kölner BLD-Partners Stephan Hütt findet am 04. November 2025 in Köln das Seminar des VersicherungsForums „Krankentagegeldversicherung aktuell“ statt. Im Seminar beleuchten die Referenten die rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Krankentagegeldversicherung sowie ausgewählte medizinische Fragestellungen.
Den ersten Schwerpunkt bilden die vertraglichen und rechtlichen Grundlagen und die aktuellen Rechtsentwicklungen einschließlich wichtiger neuer Gerichtsentscheidungen und ihrer Konsequenzen. Thematisch beschäftigen sich die Entscheidungen u.a. mit der Herabsetzung des Tagegeldes bei gesunkenem Einkommen, mit Berufsunfähigkeit, einem möglichen Ende der Krankentagegeldversicherung wegen Rentenzahlung, mit dem Übergangsgeld bei Rehabilitation, der Karenzzeit und dem Eintritt des 65. Lebensjahres.
Im medizinischen Teil des Seminars behandeln die Referenten ausgewählte praxisrelevante medizinische Themen sowie Anforderungen an die Begutachtung. Besonderheiten, die Beurteilung der Angaben des Probanden, die Begutachtung zu einem bestimmten Zeitpunkt (Querschnittsuntersuchung) sowie ausgeschöpfte Therapieoptionen angesichts therapeutischer Leitlinienempfehlungen und deren fehlender Umsetzung sind hier unter anderem die Stichworte.
Während des Vertiefungsseminars am 04. November 2025 in Köln taucht die Münchener BLD-Partnerin Friederike de Biasi als Referentin zusammen mit den Teilnehmenden weiter in die komplexe Welt der Betrugserkennung im Verkehrsrecht ein. Das Seminar zielt darauf ab, Fachleuten aus dem Rechts- und Versicherungsbereich nicht nur die aktuelle rechtliche Entwicklung näher zu bringen, sondern auch praktische Fähigkeiten in der Erkennung und Bearbeitung von manipulierten Schadenfällen zu stärken. Hierbei steht zunächst die aktuelle Rechtsprechung im Fokus. Manipulierter und provozierter Unfall, Vorschadenproblematik, Plausibilität und Kompatibilität von Schäden sowie Entwendung und Zerstörung sind einige der Stichworte. Der zweite Teil des Seminars widmet sich der Unfallmanipulation 2.0. Hier geht de Biasi insbesondere auf Cyberkriminalität, Datenschutz und Beweisfragen ein.
„Versicherungsaufsichtsrecht aktuell“ lautet der Titel des Seminars, das das VersicherungsForum am 05. November 2025 in Köln unter der Leitung und Moderation des Kölner BLD-Partners Dr. Joachim Grote anbietet.
Das Seminar beschäftigt sich mit aktuellen Entwicklungen und Problemstellungen im Versicherungsaufsichtsrecht. Zu Beginn steht ein Überblick über die Zuständigkeiten und Aufgaben der obersten Vertretung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) sowie über die Qualifikationsanforderungen, die für diese gelten, einschließlich Fragen zur Haftung von Mitgliedervertretern bzw. Mitgliedern. Es folgt ein Erfahrungsbericht zu versicherungsaufsichtsrechtlichen Herausforderungen beim Zusammenschluss zweier VVaG-geführter Versicherungsgruppen und ein Vortrag zu rechtlichen Anforderungen und Stolpersteinen beim Outsourcing auf Assekuradeure. Anschließend beleuchtet der Kölner BLD-Partner Dr. Martin Schaaf die Problemstellungen, die sich in der alltäglichen Praxis von Erstversicherungsunternehmen im Zusammenhang mit dem Verbot versicherungsfremder Geschäfte und dessen Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde stellen. Hierbei geht er insbesondere auf die Reichweite des Fremdmittelaufnahmeverbots für Versicherungsunternehmen ein. Letztes Schwerpunktthema an diesem Tag bilden die rechtlichen Anforderungen und praktischen Implikationen des Hinweisgeberschutzgesetzes in der Versicherungsbranche.
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