Martin Berglar ist Rechtsanwalt im Fachbereich Financial Lines am Standort Köln. Er hat sich auf die Beratung und Vertretung unserer Mandanten in Fällen der Organ- und Unternehmenshaftung sowie im Bereich der IT-Haftpflicht spezialisiert. Martin Berglar besitzt neben seiner haftungsrechtlichen Expertise insbesondere gesellschaftsrechtliche Kenntnisse sowie ein gutes Verständnis für wirtschaftliche und technische Zusammenhänge. Hierdurch erhalten unsere Mandanten gerade auch in der vorprozessualen Beratung eine fundierte Beurteilung der Prozessrisiken unter Abwägung rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte.
