GESELLSchaftsrecht/M&A
Das Gesellschaftsrecht und die umfassende Beratung von M&A-Transaktionen gehört zwar nicht zu unseren Kerngebieten im Beratungsbereich. Allerdings stellen sich hier viele versicherungsaufsichtsrechtliche Fragestellungen, bei denen unsere Kompetenz eine hilfreiche und zum Teil auch notwendige Ergänzung zu der gesellschaftsrechtlichen Beratung durch die Rechtsabteilungen von Versicherungsunternehmen
oder größere Anwaltskanzleien ist.
Beraten haben wir in diesem Zusammenhang z.B. die Verschmelzung zweier Versicherungsunternehmen oder die Übertragung von Versicherungsbeständen oder Umstrukturierungen im Versicherungskonzern oder Übertragungen von bedeutenden Beteiligungen an Versicherungsunternehmen bezogen auf das In- und Ausland. BLD begleitet und unterstützt mit vieljähriger Erfahrung alleine oder in Kooperation mit Wirtschaftsprüfern oder größeren Anwaltskanzleien.
Der Fokus unserer Dienstleistung liegt dabei auf der Erfüllung der versicherungsaufsichtsrechtlichen Anforderungen nach dem VAG und der geübten Praxis der Aufsichtsbehörde BaFin, aber auch auf sämtlichen versicherungsvertragsrechtlichen Vorgaben. Insoweit begleiten wir solche Umwandlungsprozesse von der Planung bis zur Durchführung und nachfolgenden Umsetzung in der Praxis.
Wir vertreten eine Reihe von Versicherungsunternehmen mit Sitz im In- und Ausland bei solchen Transaktionen sowohl im Bereich Personenversicherung als auch im Bereich der Kompositversicherung.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Zusammenhang mit der Erfüllung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Im Einzelnen betrifft dies insbesondere
- die Bearbeitung, Erstellung und Prüfung von Bestandsübertragungsverträgen in versicherungsaufsichtsrechtlicher Sicht
- die Prüfung von versicherungsaufsichtsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit umwandlungsrechtlichen Vorgängen
- die Prüfung versicherungsaufsichtsrechtlicher und vertriebsrechtlicher Fragen bei der Umsetzung von Umstrukturierungen im Konzern bezogen auf den Vertrieb der Versicherungsprodukte
- die Prüfung von datenschutzrechtlichen Anforderungen bei Umstrukturierungen im Konzern