In kaum einem anderen Lebensbereich ist die gesellschaftliche Entwicklung, bei Schadenfällen jemand anderen zur Verantwortung ziehen zu wollen, so ausgeprägt wie im Bereich der allgemeinen Verkehrssicherung.
Wir haben hierzu an unseren Standorten Teams gebildet, die sich auf die Bearbeitung derartiger Fälle spezialisiert haben und über große Erfahrung in der Schadensbearbeitung verfügen. Gerade die Vielzahl der von uns bearbeiteten Fälle, beispielsweise nach extremen Wintern wie 2010/2011 mit zahlreichen Sturzereignissen und Dachlawinen oder nach Orkanen wie Kyrill, führen dazu, dass wir schnell erste Gerichtsentscheidungen erstreiten und diese in anderen Gerichtsverfahren als Orientierungshilfe vorlegen können. Unsere bundesweite Präsenz erlaubt uns, auf regionale Unterschiede in der jeweiligen Rechtsprechung reagieren zu können, um ggf. auch Einfluss auf die regionale Rechtsprechung zu nehmen.
Wir vertreten zahlreiche Einzelhandelsketten und sind mit den Anforderungen der Rechtsprechung an Sicherheitsmaßnahmen und notwendige Kontrollen in Geschäftslokalen bestens vertraut. Gerne unterstützen wir Unternehmen oder Schadensabteilungen bei der Entwicklung von Kontrollinstrumenten, um den Anforderungen der Rechtsprechung zu entsprechen.
Wir vertreten ständig Hoheitsträger in Amtshaftungsverfahren und sind auch insoweit mit Änderungen der Gesetzgebung auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene vertraut. Gesetzliche Haftungsprivilegierungen gehören zu unseren täglichen Prüfungen und werden berücksichtigt. Bei Personenschäden stützen wir uns auf die besondere Kompetenz des BLD-Personenschadenzentrums.