EMPFEHLUNGEN DES 56. VERKEHRSGERICHTSTAGS IN GOSLAR
Vom 24. bis 26. Januar 2018 fand in Goslar der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Wie gewohnt diskutierten die Teilnehmer mit Experten in mehreren Arbeitskreisen aktuelle Themen des Verkehrsrechts und gaben Empfehlungen hierzu ab. In diesem Jahr beschäftigte sich der Verkehrsgerichtstag insbesondere mit folgenden Fragestellungen:
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EMPFEHLUNGEN DES 56. VERKEHRSGERICHTSTAGS IN GOSLAR
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BSG: SCHÜLER BEI SCHULISCH VERANLASSTER GRUPPENARBEIT UNFALLVERSICHERT
Mit Urteil vom 23. Januar 2018 hat das Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 2 U 8/16 R entschieden, dass eine von einem Lehrkörper veranlasste Gruppenprojektarbeit Teil des in der Gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Schulbesuchs ist, auch wenn sie außerhalb der Schule erledigt werden kann. Ausgangspunkt dieses Rechtsstreits war der Fall eines 15-jährigen Schülers, der bei einer Projektarbeit stürzte und seitdem auf den Rollstuhl angewiesen ist. Die Schüler sollten gemeinsam einen Videoclip im Musikunterricht erstellen. Sie konnten diesen mit Einverständnis der Lehrerin entweder in der Schule oder außerhalb des Schulgebäudes nach Unterrichtsschluss erstellen. Deswegen traf sich die vierköpfige Gruppe bei einem der Schüler zu Hause. Nach einem Streit bei den Dreharbeiten wurde der klagende Schüler auf dem Heimweg von einem der Mitschüler erheblich verletzt.
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BSG: SCHÜLER BEI SCHULISCH VERANLASSTER GRUPPENARBEIT UNFALLVERSICHERT
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GETTING THE DEAL THROUGH: ALEXANDER, HÖSKER UND KRANE VERÖFFENTLICHEN ZUM PRODUKTRÜCKRUF
Für die Ausgabe „Product Recall 2018“ in der Reihe „Getting the Deal Through“ haben die BLD-Partner Dr. Martin Alexander, LL.M., Carsten Hösker, LL.M., und Joachim Krane die Rechtslage in Deutschland im Zusammenhang mit Produktrückrufen dargestellt.
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GETTING THE DEAL THROUGH: ALEXANDER, HÖSKER UND KRANE VERÖFFENTLICHEN ZUM PRODUKTRÜCKRUF
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BLD ERNENNT DREI NEUE PARTNER
Mit der Berufung von Carsten Hösker, LL.M. (37), Ulrich Ruchatz, LL.M. oec. (36) und Oliver Tammer (41) erweitert BLD ihre Partnerschaft auf 43 Rechtsanwälte.
Für den Geschäftsführenden Partner Dr. Rainer Büsken „zeigt die diesjährige Partnerernennungsrunde erneut, dass BLD wie keine andere Kanzlei in Deutschland in der Lage ist, in der Breite aller Versicherungssparten anerkannte Versicherungs- und Haftungsrechtsspezialisten hervorzubringen, die unseren Mandanten als erste Anlaufstelle für ihre Anliegen dienen.“
Zum 1. Januar 2018 hat BLD Bach Langheid Dallmayr acht neue Counsel ernannt. Laut dem geschäftsführenden Partner Dr. Rainer Büsken zeichnen sich diese Kollegen nicht nur durch eine langjährige Erfahrung und besondere Expertise in ihren Spezialgebieten aus, sondern haben auch wichtige Mandatsbeziehungen vertieft und entwickelt. Die Ernennungen spiegeln die hohe Qualität und das große Engagement der Anwälte in allen Bereichen der Kanzlei wider, auf die unsere Mandanten im großen Vertrauen auf das Leistungsversprechen von BLD zurückgreifen können.
LANGHEID REZENSIERT DISSERTATION ZUR LAUFENDEN VERSICHERUNG
BLD-Rechtsanwalt Dr. Theo Langheid hat für die Zeitschrift VersR eine Rezension zu der Dissertation „Die Neuregelung der laufenden Versicherung im VVG 2008“ von Dr. Jeanette Maul-Odenwald verfasst (VersR 2017, 1445 f.). Die Doktorarbeit ist mit dem „Frankfurter Preis für Versicherungswissenschaften 2017“ ausgezeichnet worden. Diesem Urteil schließt sich Dr. Langheid an und bezeichnet die Abhandlung als innovativ und hochinteressant. Sie sei eine Pflichtlektüre für jeden, der sich mit dem Thema befasse. Zudem sei die Dissertation die bislang einzige wissenschaftliche Darstellung zur laufenden Versicherung.
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LANGHEID REZENSIERT DISSERTATION ZUR LAUFENDEN VERSICHERUNG
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BSG: REGELALTERSRENTE OHNE "ABSCHLAG" BEI ERSTATTUNG VORANGEGANGENER VORZEITIGER ALTERSRENTE DURCH HAFTPFLICHTVERSICHERER
Der Rentenverkürzungsschaden ist seit der Änderung des § 77 SGB VI ein Thema, das sowohl die Direktansprüche des Geschädigten als auch Regressansprüche betrifft. Die Rentenversicherer hatten sich auf den Standpunkt gestellt, die Altersrente sei nach § 77 Abs. 2 SGB VII bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer EU-Rente auch dann zu kürzen, wenn der Schädiger das Rentenkonto über den Beitragsregress nach § 119 SGB X gefüllt hatte.
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BSG: REGELALTERSRENTE OHNE "ABSCHLAG" BEI ERSTATTUNG VORANGEGANGENER VORZEITIGER ALTERSRENTE DURCH HAFTPFLICHTVERSICHERER
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LANGHEID HÄLT LAUDATIO BEI BERLINER FÖRDERPREIS 2017
Am 27. November 2017 wurde der mit 8.000 Euro dotierte "Berliner Preis für Versicherungswissenschaft" an die Nachwuchswissenschaftler Dr. Philip Heiner Hofmann und Dr. Vincent Schreier verliehen. Herr Dr. Schreier hatte die Dissertation "Das Verhältnis zwischen Schadenrecht und Schadenversicherung" eingereicht, Herr Dr. Hofmann hatte sich in seiner Dissertation mit dem "Schutz von Dritten in der Insolvenz des Versicherungsnehmers – Versuch einer Systembildung" auseinander gesetzt.
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LANGHEID HÄLT LAUDATIO BEI BERLINER FÖRDERPREIS 2017
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START VON IDD WIRD WOHL VERSCHOBEN
Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD startet wohl erst ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant. Die EU-Kommission plane, einen Vorschlag des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten anzunehmen, durch den das Inkrafttreten der Richtlinie vom 23. Februar 2018 auf den 01. Oktober 2018 verlegt würde. Der entsprechende Kommissionsbeschluss liege bereits vor, allerdings sei noch ein neuer Gesetzesvorschlag der Kommission notwendig, der dann von EU-Parlament und EU-Ministerrat angenommen werden müsse.
LANGHEID ZUR D&O-VERSICHERUNG AN DER UNIVERSITÄT SALZBURG
BLD-Rechtsanwalt Dr. Theo Langheid hat auf Einladung von Prof. Gruber von der Paris Lodron Universität Salzburg und der Salzburger Anwaltskammer am 05. Oktober 2017 einen Vortrag über die Rechtsfolgen beim Zusammentreffen von wissentlichen und fahrlässigen Pflichtverletzungen in der D&O-Versicherung gehalten. Vor vollem Haus hat er für die sinngemäße Anwendung der Grundsätze der gestörten Gesamtschuld bei der Freistellung der versicherten Personen plädiert.
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LANGHEID ZUR D&O-VERSICHERUNG AN DER UNIVERSITÄT SALZBURG