BLD blickt zurück auf ein erfolgreiches erstes Jahr in Dortmund. Dr. Stefan Spielmann leitet den neuen Standort in Deutschlands größter Metropolregion, von dem aus BLD seinen Mandanten noch mehr Nähe zu relevanten Gerichten bietet.
Alles neu macht – in unserem Fall der Januar! Weil wir in den letzten Jahren immer weiter gewachsen sind, hat BLD zum Jahreswechsel neue Karrierestufen eingeführt.
Wie in jedem Jahr unterstützen wir bei BLD mit unserer Weihnachtsspende ein gemeinnütziges Projekte oder Stiftung. In diesem Jahr spenden wir an die Stiftung „It’s for Kids“, die sich für benachteiligte Kinder einsetzt.
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BLD-Weihnachtsspende 2023 – Hilfe für Kinder
News
Päckchen für Pänz 2023
91 BLDler ließen erneut die persönlichen Weihnachtswünsche von Kindern wahr werden, die ansonsten nicht so reich beschenkt werden würden.
In den vergangenen Wochen fanden die jährlichen BLD-Workshops des Personenschadenzentrums an verschiedenen BLD-Standorten statt. Die letzte Veranstaltung des PSZ für dieses Jahr wurde in Berlin gehalten.
Am vergangenen Donnerstag referierten BLD-Anwälte und externe Experten zur Bau- und Architektenhaftung in Köln.
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BLD-Meeting zur Bau- und Architektenhaftung 2023
News
BLD eröffnet neues Büro in Hamburg
BLD Bach Langheid Dallmayr (BLD) eröffnet ein neues Büro in Hamburg. Die größte deutsche Spezialkanzlei für Versicherungs- und Haftungsrecht vergrößert damit ihre bundesweite Präsenz um einen weiteren Standort. Die Leitung des neuen Standortes übernimmt BLD-Partner Dr. Simon Kubiak.
Gestern fand der Auftakt-Workshop der Reihe Personenschaden in Köln statt. In den kommenden Wochen werden auch andere BLD-Standorte ihre eigenen PSZ-Workshops veranstalten.
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Auftakt der BLD-Workshops Personenschaden 2023
HaftpflichtversicherungNews
Bröcher bespricht in der IBR Urteil zum Direktanspruch gegen den Betriebshaftpflichtversicherer
Die Besprechung befasst sich mit der Frage, ob die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters für einen Direktanspruch gegen den Betriebshaftpflichtversicherer ausreicht
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Bröcher bespricht in der IBR Urteil zum Direktanspruch gegen den Betriebshaftpflichtversicherer