Zum zweiten Mal fand am 20. Juni ein Workshop zum Thema "Art. 15 DSGVO in der Versicherungswirtschaft" in den Kölner Kanzleiräumen statt. Eine Besonderheit des Workshops war die hybride Gestaltung, bei der sowohl Interessierte in Präsenz als auch online teilnehmen konnten. Anlass der Veranstaltung waren die jüngst ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof bezüglich der DSGVO. Dieser veranlasste Änderungen im allgemeinen Datenschutz und im Besonderen bei den Betroffenenrechten auf Auskunft und Schadensersatz.
So urteilte er beispielsweise, dass Betroffenen keinen pauschalen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn ihre Rechte verletzt werden. Sie müssen somit zwar fortan nachweisen, dass ihnen ein tatsächlicher Schaden entstanden ist; dieser Schaden muss jedoch keinen besonderen Schweregrad haben. Ebenso beschäftigte sich der EuGH mit dem kontroversen „Kopiebegriff“ und entschied, dass Betroffene nur Zugriff auf eine Kopie von Dokumenten oder Teile davon bekommen, wenn dies unerlässlich ist, um ihre in der DSGVO festgehaltenen Rechte auszuüben. Dabei müssen Rechte und Freiheiten Dritter aber unbedingt berücksichtigt werden.
Die Auswirkungen und Implikationen dieser Rechtsprechung präsentierten die Referent*innen des Workshops im Laufe der drei Stunden andauernden Veranstaltung. BLD-Partner Dr. Tobias Britz legte die Grundlagen und die Notwendigkeit eines Auskunftskonzeptes dar und thematisierte die aktuellen Entwicklungen rund um den „Kopiebegriff“. Rechtsanwalt Sebastian Olschinka und BLD-Counsel PD Dr. Dominik Schäfers, LL.M. erläuterten im Anschluss die Grenzen des Anspruchs aus Artikel 15 der DSGVO, wobei sich Olschinka auf die Zweckwidrigkeit fokussierte und Schäfers die Konzepte der Geheimhaltungsbedürftigkeit und Unverhältnismäßigkeit ergründete. BLD-Partner Dr. Alexander Beyer rundete die Veranstaltungen mit seinen Ausführungen zum Schadensersatz bei fehlender, verspäteter oder unvollständiger Auskunft ab. Zuguterletzt stellte die Geschäftsführerin der foxondo GmbH Alef Völkner ihre Software für Datenschutz-Dokumentation vor, die die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen auch für Unternehmen der Versicherungsbranche vereinfacht. Die Veranstaltung präsentierte den insgesamt knapp 120 Teilnehmenden die aktuelle Rechtsprechung des EuGH praxisnah und ermöglichte eine gemeinsame Diskussion über die Auswirkungen und potenzielle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur DSGVO.