Gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei in London, DAC Beachcroft, haben wir bereits vor ein paar Wochen ein Expertenteam zusammengestellt, das diese Entwicklungen laufend verfolgt und namentlich beurteilt
- welche aufsichts- und vertragsrechtlichen Auswirkungen der BREXIT auf das bereits bestehende Deutschlandgeschäft (Niederlassungs-/Dienstleistungsverkehr) britischer Versicherungsunternehmen hat,
- wie künftig im Falle einer privilegierten EU-Partnerschaft Versicherungsgeschäft in der EU/EWR sowie in Großbritannien betrieben werden kann,
- wie sich der BREXIT auswirkt, wenn ein EU/EWR-Versicherer Dienstleister in Großbritannien in Anspruch nimmt,
- welche Auswirkungen der BREXIT bei der Mitversicherung unter Beteiligung eines britischen Versicherers hat und
- wie man einen Risikoträger in der EU/EWR gründet.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
KONTAKT:
RA Dr. Theo Langheid, Köln
theo.langheid@bld.de
RA Dr. Joachim Grote, Köln
joachim.grote@bld.de