Sicher ist, dass im Falle eines No-deal Brexit, sollte Großbritannien also ohne Austrittsabkommen aus der Europäischen Union ausscheiden, das Vereinigte Königreich ab diesem Zeitpunkt in finanzmarkrechtlicher Hinsicht als Drittstaat zu behandeln wäre.
Für britische Versicherungsunternehmen hat der deutsche Gesetzgeber für diesen Fall vorgesorgt (vgl. das Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG)). Eine Übergangsregelung in § 66 a VAG n. F. ermöglicht es der BaFin anzuordnen, dass Versicherungsunternehmen mit Sitz in Großbritannien oder Nordirland ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland im Hinblick auf die Abwicklung von Bestandsverträgen für einen Übergangszeitraum von bis zu 21 Monaten fortführen. Britische Versicherer erhielten demnach befristete Passporting-Rechte, die ihnen eine Geschäftstätigkeit zum „Zwecke der Abwicklung der bis zum Austritt abgeschlossenen Versicherungsverträge“ im gesamten EU-/EWR-Raum erlauben würde.
Was aber würde für deutsche Unternehmen im britischen Rechtsraum gelten? Das entzieht sich naturgemäß der Kompetenz des deutschen Gesetzgebers. Aktiv ist an dieser Stelle die britische Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA). Sie hat für den Fall eines No-deal Brexit Übergangsregelungen für das Geschäft von EU-Versicherern in Großbritannien erlassen. Deutsche Unternehmen, die sich unter den Schirm dieses Temporary Permissions Regime begeben wollen, hatte die FCA zuletzt Mitte des Monats aufgefordert, dies bis zum 30. Oktober ihr gegenüber anzuzeigen.
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BREXIT ZUM 31.10. – ODER DOCH NICHT?
Zu welchem Zeitpunkt der Brexit erfolgt, ist nach wie vor ungewiss. Nachdem der britische Premierminister Boris Johnson mit seiner Gesetzgebung für den EU-Austritt eine Abstimmungsniederlage erlitten hat, hat EU-Ratspräsident Donald Tusk den EU-Staats- und Regierungschefs nunmehr empfohlen, die Brexit-Frist um drei weitere Monate bis zum 31. Januar 2020 zu verlängern. Die Agenturmeldungen zum Brexit haben derzeit eine extrem kurze Halbwertszeit. Es gibt aber auch Gewissheiten!
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