Entgegen der weit verbreiteten Meinung bestätigt sich in der forensischen Praxis von BLD bisher allerdings nicht, dass Gerichte den Standpunkt der Versicherer überwiegend oder gar durchweg als unbegründet erachten. Dies geht aus den - unten genannten - sieben neuen, erstinstanzlichen Urteilen hervor, in denen die Klagen von Betrieben aus dem Gastronomie- und Hotelgewerbe auf Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung gegen verschiedene, von BLD vertretene Versicherer abgewiesen wurden.
In allen Verfahren klagen Hotel- bzw. gastronomische Betriebe auf Entschädigung durch ihre Betriebsschließungs- oder Betriebsausfallversicherung, nachdem sie ihren Betrieb infolge des Corona-Lockdowns nach ihren Angaben einstellen mussten. Die Gerichte wiesen die Klagen unter Berufung auf die Versicherungsbedingungen der zwischen den Parteien bestehenden Versicherungen ab. Demgemäß bestand Versicherungsschutz für behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für „im IfSG in den §§ 6 und 7 namentlich genannte Krankheiten und Krankheitserreger“ mit einer abschließenden Auflistung von Krankheiten und Krankheitserregern. Die Gerichte sahen darin keine dynamische Verweisung auf das Infektionsschutzgesetz. Ebenso scheide eine Einbeziehung von Covid-19 bzw. SARS CoV-2 über eine Analogie oder fehlende Transparenz aus.
„Die aktuelle Rechtslage zu Corona und Betriebsschließungsversicherung ist ein Füllhorn von Rechtsproblemen, mindestens ein halbes Dutzend, von denen jedes einzelne hochumstritten ist“, erklärt BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, der alle unten genannten sieben Verfahren betreut hat. „Verkompliziert wird dies dadurch, dass wir an der Nahtstelle zwischen dem allgemeinen Zivilrecht, dem besonderen Zivilrecht in Form des Versicherungsvertragsrechtes und des öffentlichen Rechts sind.“ (vgl. Interview im VVBmagazin 5/2020 / VVBspezial).
*Gerichte:
- LG Oldenburg, Urteil vom 21. Oktober 2020 – 13 O 1637/20
- LG Essen, Urteil vom 21. Oktober 2020 – 18 O 167/20
- LG Ellwangen, Urteil vom 17. September 2020 – 3 O 187/2
- LG Ravensburg, Urteil vom 12. Oktober 2020 – 6 O 190/20
- LG Bayreuth, Urteil vom 15. Oktober 2020 – 21 O 281/20
- LG Bayreuth, Urteil vom 15. Oktober 2020 – 22 O 207/20
- AG Darmstadt, Urteil vom 26. August 2020 – 306 C 139/20