Der Kölner BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther hat im Juris-PR 11/2024 Anm. 1 eine Entscheidungsbesprechung zu Beschluss des BGH vom 13. November 2024 (IV ZR 212/23) veröffentlicht. Der BGH befasst sich in dem Beschluss mit der Wirksamkeit einer Ausschlussklausel für Schwammschäden. Insbesondere nimmt er in den Blick, dass ein Gericht zur Beurteilung der Vertragszweckgefährdung durch eine solche Klausel Beweis über die Frage der Typizität von Schwammschäden in Gebäuden zu erheben hat, wenn der klägerische Vortrag entsprechende Anhaltspunkte bietet. Nach einer Darstellung des Sachverhalts der Entscheidung geht Günther auf den Kontext der Entscheidung und die Auswirkungen für die Praxis ein. Auch die weiteren Schwerpunkte des Beschlusses stellt er dar.
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