Der Kölner BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther bespricht im Juris-PR 11/2024 Anm. 5 das Urteil des OLG Hamm vom 23. August 2024 (20 U 221/23). Das OLG Hamm beschäftigt sich in der Entscheidung mit den Auswirkungen erheblicher Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers, die einerseits aufgrund von einer Vorstrafe, anderseits wegen widersprüchlichen Angaben zum Schadenfall bestanden. Dabei geht der Senat auch der Frage nach, ab wann eine Auskunftsverweigerung des Versicherungsnehmers arglistig ist und welche Folgen dies für die Leistungspflicht des Versicherers haben kann.
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