Ob ein Anspruch auf Versicherungsleistungen einer Betriebsschließungsversicherung besteht, wenn es in einem Krankenhaus Einschränkungen aufgrund behördlicher Anordnungen gibt, beschäftigte das OLG Nürnberg in seinem Urteil vom 27. Mai 2024 (8 U 1004/23). Das Gericht verneint einen solchen Anspruch. Hierauf geht der Kölner BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther in einer Entscheidungsbesprechung im FD-VersR 2024, 812654 ein, wobei er insbesondere den Begriff der „Betriebsschließung“ in den Blick nimmt.
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