BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther bespricht im Fachdienst Versicherungsrecht 06/2024 vom 21. März 2024 das Urteil des AG Köln vom 06. September 2023 - 118 C 263/22. Das AG Köln hat darin entschieden, dass in der Betriebsunterbrechungsversicherung ein schadenbedingter Ertragsausfall aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb bestehe, die der Versicherungsnehmer infolge der Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaften konnte. Die Beweislast dafür, dass der Ertragsausfall auch ohne die gedeckte Betriebsunterbrechung eingetreten wäre, obliege dem Versicherungsnehmer. Günther weist in seiner Anmerkung auf die Gründe für diese Durchbrechung des im Zivilrecht üblichen Grundsatzes der Unbeachtlichkeit einer hypothetischen Kausalität in der Betriebsunterbrechungsversicherung hin.
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