Mit der rechtlichen Lage bei „Amokfahrten mit Kfz“ befasst sich der Kölner BLD-Partner Dr. Tobias Mergner in einem gemeinsamen Aufsatz mit Herbert Lang in der Zeitschrift VersR 2024, 1177 ff.
Durch den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 ergab sich die Notwendigkeit, die Regelungen des Opferschutzes bei Einsatz eines Pkw neu zu bewerten. In dem Aufsatz erläutern Mergner und Lang zunächst die geltende Rechtslage bis zum 09. Juni 2021, diejenigen ab dem 10. Juni 2021 unter Geltung des geänderten § 1 Abs. 8 OEG, nach dem bei einem tätlichen Angriff durch den Gebrauch eines Kfz oder eines Anhängers Leistungen nach dem OEG erbracht werden, und schließlich die Entscheidung des BGH vom 12. Dezember 2023 – VI ZR 297/22. Zudem stellen sie die aktuelle Rechtslage nach dem SGB XIV vor und zeigen im Fazit die Konsequenzen auf, die sich durch die Entscheidung des BGH und dem neuen SGB XIV ergeben.
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