Mit dem maßgeblichen Zeitpunkt im Deckungsschutzverfahren für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung befasst sich der Kölner BLD-Rechtsanwalt Fabian Triesch in einer Anmerkung in der Zeitschrift VersR 2024, 1611 ff. Grundlage für die Anmerkung ist die Entscheidung des BGH vom 05. Juni 2024 zum Aktenzeichen IV ZR 140/23. Darin hatte der BGH entschieden, dass für die Beurteilung die Erfolgsaussichten der Klage im Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht maßgeblich sind, wenn im Deckungsschutzverfahren nach dem Zeitpunkt der Bewilligungsreife eine Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Gunsten des Versicherungsnehmers erfolgt. Diese Einschätzung sieht Triesch kritisch und erläutert in der Anmerkung die Gründe hierfür und diskutiert mögliche Folgen.
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