An einer neu errichteten Sandwich-Trapezblecheindeckung ist kein Sachschaden in Form eines Hagelschadens entstanden, wenn die Beschichtung durch den Hagel nicht beeinträchtigt ist.
Anmerkung
Nach den ABN 2008 leistet der Versicherer Entschädigungen für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen. Der Sachverständige führte aus, dass nicht sämtliche Beschädigungen der Trapezbleche auf einem Hagelschaden beruhen. Es lagen teilweise lediglich Verkratzungen vor, die nicht auf einen Hagelschaden zurückzuführen waren, sondern auf punktuelle massive mechanische Einwirkungen wie sie beispielsweise bei Transport oder Verlegung der Sandwichelemente entstünden.
Der Senat ist der Auffassung, dass das Dach montiert, aber nicht abgenommen gewesen sei, und ein Vorschaden vorgelegen haben müsste, der mit dem Hagelschaden nicht zusammenhängt. Aus den Ausführungen des Sachverständigen ergebe sich zur Überzeugung des Senats, dass nach klägerischem Vortrag, dass das Dach danach fertig montiert, nur noch nicht abgenommen gewesen sei, ein Vorschaden vorgelegen haben muss, der mit dem Hagelschaden ein sich in weiten Teilen überlagerndes Schadenbild ergibt. Grundsätzlich kann im Fall von Vorschäden der Geschädigte mit dem späteren Schadenereignis kompatible Schäden aber nur dann ersetzt verlangen, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gemäß § 287 ZPO auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind. Dazu muss der Geschädigte grundsätzlich, vor allem aber im Fall von Schadenüberlagerungen, den Umfang des Vorschadens und gegebenenfalls dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.4.2016 - I-1 U 96/15 - BeckRS 2017, 104786; Urteil vom 15.9.2015 - I-1 U 133/14; Urteil vom 15.9.2015 - I-1 U 133/14; Urteil vom 6.2.2006 - I-1 U 148/05 - DAR 2006, 324). Insoweit muss der Geschädigte geeignete Schätzgrundlagen beibringen, welche Anhaltspunkte für die Einschätzung des Schadens und seiner Höhe bieten.
Ansprechpartnerin
RAin Christina Eckes, Köln
christina.eckes@bld.de
Abgrenzung von Hagelschäden an einer Sandwich-Trapezblecheindeckung zu Vorschäden (mit BLD-Anmerkung)
OLG Frankfurt/M., Urteil vom 25.1.2023 - 3 U 105/22