1. Wenn es anerkannte Testverfahren für die Hörgeräteversorgung gibt, die standardmäßig im Hörakustik-Handwerk angewendet werden, ist eine Erprobung unter realen alltags- und beruflichen Bedingungen nicht erforderlich, um die medizinische Erforderlichkeit zu testen.
2. Beim Freiburger Einsilber Test und Oldenburger Satzverständnistest handelt es sich im Hörakustik-Handwerk standardmäßig angewendete und anerkannte Testverfahren, die den Anforderungen der gutachterlichen Praxis entsprechen.
3. Funktionen, die allein der Erhöhung des Komforts dienen, sind nicht medizinisch notwendig.
4. Die Anschaffung eines Hörgeräts, dass statt über ausreichende 8 Anpass-Kanäle über 14 Anpass-Kanäle verfügt, stellt eine Übermaßversorgung dar.
Ansprechpartnerin
RAin Anne Middel, Köln
anne.middel@bld.de
Anerkannte Testverfahren reichen zur Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 23.1.2024 – 8 S 4942/23