Für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls müssen die festgestellten Spuren nicht in dem Sinne stimmig sein, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 8.4.2015 - IV ZR 171/13 - VersR 2015, 710).
Anmerkung
Diese Urteil des BGH wird von BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther im nächsten jurisPR-VersR ausführlich besprochen werden.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Anforderungen an das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls (mit BLD-Anmerkung)
BGH, Urteil vom 17.4.2024 - IV ZR 91/23