In Fällen, die den Verdacht des versuchten Betruges nahelegen, trifft den Anspruchsteller eine gesteigerte Darlegungslast auch im Hinblick auf die kompatiblen Schäden.
Ansprechpartnerin
RAin Alexandra Franzke, Köln
alexandra.franzke@bld.de
Anforderungen an die Darlegungslast für kompatible Schäden bei Betrugsverdacht
LG Koblenz, Beschluss vom 15.3.2023 - 6 S 226/22