Die Beantwortung der Frage, ob es vertretbar war, die durchgeführten Maßnahmen als notwendig anzusehen, ist von der Beachtung und Einhaltung des üblichen sog. Stufenschemas bei der Diagnostik und Therapie abhängig. Diagnostik und Untersuchungen müssen dabei nach einem festgelegten und sinnvollen Stufenschema erfolgen: Zunächst ist die übliche, einfache Basisdiagnostik durchzuführen. Hieran können sich, sofern Besonderheiten dies rechtfertigen, weitere Maßnahmen der Aufbau- und Spezialdiagnostik anschließen. Nicht erforderlich ist es dagegen, umfangreiche oder aufwändige Methoden ohne Vorabklärung im Wege der Basisdiagnostik durchzuführen. Dieselben Überlegungen gelten für die Behandlung selbst: Diese ist medizinisch nicht notwendig, wenn derselbe angestrebte Erfolg auch mit einer weniger aufwendigen oder weniger einschneidenden Methode erreicht werden kann.
Ansprechpartner
RA Stephan Hütt, Köln
stephan.huett@bld.de
Anforderungen an die medizinische Notwendigkeit
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2022 - I-13 U 26/21