1. Bei der Beurteilung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit kommt es zunächst darauf an, wie sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der konkreten Berufsausübung auswirken. Deshalb muss bekannt sein, wie das Arbeitsfeld tatsächlich beschaffen war und welche Anforderungen es stellte. Dies verlangt eine ganz konkrete Tätigkeitsbeschreibung, mit welcher die anfallenden Tätigkeiten ihrer Art, ihres Umfangs wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden. Der Versicherungsnehmer ist insofern darlegungs- und beweisbelastet.
2. Nur in Ausnahmefällen bedarf es keiner detaillierten Darlegung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Ein solcher Ausnahmefall ist denkbar, wenn sich aus den geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Versicherungsnehmers zweifelslos ergibt, dass er der von ihm zuletzt ausgeübten Tätigkeit schon im Allgemeinen nicht mehr nachgehen kann. Dies verlangt die Prüfung, ob die geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht zweifellos, d.h. insbesondere nicht unabhängig von Umfnag und Häufigkeit der Tätigkeit des Versicherungsnehmers, bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit begründen können. Ist dies nicht zweifellos der Fall, liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor.
3. Erfolgt seitens des Versicherungsnehmers wechselnder und widersprüchlicher Vortrag hinsichtlich des Umfangs der von ihm behaupteten Tätigkeiten, kann dies dazu führen, dass er beweisfällig bleibt.
4. Der Versicherungsnehmer muss zudem nachvollziehbar für die behaupteten Erkrankungen / Beeinträchtigungen darlegen, dass er dadurch an der Ausübung des Berufes gemäß den getroffenen Vereinbarungen gehindert ist. Ergibt sich dies nicht aus dem Vortrag, fehlt es an ausreichendem Vortrag, sodass eine Beweisaufnahme nicht zu erfolgen hat. Bei behaupteten psychischen Probleme muss daher z. B. dargelegt werden, wann, wie oft, wie lange, mit welcher Intensität und Dauer welche tatsächlichen Störungen in der beruflichen Tätigkeit aufgetreten sind und aus welchen Gründen es nicht möglich ist, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch zugängliche und ohne weiteres zumutbare eigene Anstregung in den Griff zu bekommen.
Ansprechpartnerin
RAin Dominique von Kölln, Köln
dominique.vonkoelln@bld.de