Der Hinweis darauf, dass eine „deutliche“ Abweichung erforderlich ist, genügt als Hinweis auf den Schwellenwert.
Anmerkung
Das OLG München stellte zutreffend fest, dass nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Beitragsanpassungen der privaten Krankenversicherung ein Hinweis auf den Schwellenwert, der überschritten wurde, zwar grundsätzlich erforderlich ist. Der Hinweis darauf, dass eine „deutliche“ Abweichung erforderlich ist, genügt jedoch als Hinweis auf den Schwellenwert.
Ansprechpartner
RA Hüseyin Bulut, Köln
hueseyin.bulut@bld.de
Anforderungen an eine Schwellenwertangabe in Beitragsanpassungsschreiben nach § 203 Abs. 5 VVG (mit BLD-Anmerkung)
OLG München, Urteil vom 22.11.2024 - 39 U 2571/24 e