Ein Assekuradeur im Sinne des § 59 Abs. 2 VVG verfügt über die Abschlussvollmacht mit Umfang des § 71 VVG und ist demnach auch befugt, Versicherungsverträge zu kündigen.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Assekuradeur ist zur Kündigung von Versicherungsverträgen berechtigt
LG Duisburg, Urteil vom 24.2.2023 - 6 O 436/21