1. Das Gericht kann für die weitere Beweisaufnahme (hier: Einholung eines medizinischen Gutachtens) die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufheben, wenn die weitere Beweisaufnahme keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint.
2. Das ist der Fall, wenn nach dem Ergebnis eines technischen Gutachtens davon auszugehen ist, dass aus unfallanalytischer Sicht eine Verletzung im HWS-Bereich aufgrund des streitgegenständlichen Verkehrsunfalls als unwahrscheinlich anzusehen ist.
Ansprechpartnerin
RAin Dr. Corinna Carl, Berlin
corinna.carl@bld.de
Aufhebung von Prozesskostenhilfe für die weitere Beweisaufnahme
LG Köln, Beschluss vom 17.1.2023 - 6 T 4/23