Der Versicherer darf mit Ansprüchen auf Rückerstattung eines tariflich vereinbarten Selbstbehaltes gegen Erstattungsansprüche des Versicherungsnehmers aufrechnen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 5.12.2018 - VI ZR 81/18) ist eine Aufrechnung auch im Notlagentarif zulässig.
Ansprechpartnerin: RAin Anne Middel, Köln
Aufrechnung von Rückerstattungsansprüchen des Versicherers mit Erstattungsansprüchen des Versicherungsnehmers ist auch im Notlagentarif zulässig
AG Wuppertal, Urteil vom 2.6.2022 - 39 C 191/21 (nicht rechtskräftig)