1. Die Bemessung der erforderlichen Beschwer hat durch das Revisionsgericht zu erfolgen. Es ist nicht an die Feststellungen des Berufungsgericht gebunden.
2. Bei der Bemessung ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht abzustellen. Zu berücksichtigen ist dabei auch eine im Laufe des Rechtsstreits reduzierte Wahrscheinlichkeit von künftigen Schäden.
Ansprechpartnerin
RAin Runa Stopp, Berlin
runa.stopp@bld.de
Bemessung der erforderlichen Beschwer einer Nichtzulassungsbeschwerde
BGH, Beschluss vom 26.9.2023 - VI ZR 269/21