Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn der abgelehnte Richter als Mitglied des Revisionsgerichts im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Beschluss zu entscheiden hat, mit dem das Berufungsgericht die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen hat, und an diesem Beschluss die Ehefrau des abgelehnten Richters als Berufungsrichterin mitgewirkt hat.
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RA Dirk Rosellen, Köln
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Besorgnis der Befangenheit bei Mitwirkung der Ehefrau des Richters an beanstandetem Beschluss
BGH, Beschluss vom 9.2.2023 - I ZR 142/22