1. Eine Betriebsschließung erfordert die vollständige Schließung, sodass ein teilweise durchgeführter Betrieb nicht ausreichend ist.
2. Die Vereinbarung einer Tagesentschädigung für jeden geschlossenen Tag spricht dafür, dass eine teilweise Schließung nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Betriebsschließung erfordert vollständige Schließung
LG Bremen, Urteil vom 5.10.2023 - 6 O 1036/22 (nicht rechtskräftig)