Bestreitet der Versicherer den Zugang eines Kündigungsschreibens, ist der Versicherungsnehmer für den Zugang der Kündigung beweispflichtig. Selbst wenn die rechtzeitige Absendung dieses Schreibens als wahr unterstellt werden kann, ist damit noch nicht der Zugang bewiesen.
Ansprechpartnerin
RAin Anne Middel, Köln
anne.middel@bld.de
Beweispflicht des Versicherungsnehmers für den rechtzeitigen Zugang eines Kündigungsschreibens
AG Neukölln, Urteil vom 10.5.2023 - 9 C 341/22 (nicht rechtskräftig)