Eine „faktische Betriebsschließung“ in Form einer mittelbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung ist nicht als ausreichend anzusehen.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
BGH lehnt „faktische Betriebschließung“ ab
BGH, Beschluss vom 21.9.2022 - IV ZR 305/21