Der mit der notwendigen Zustellung eines Verfügungsurteils beauftragte Anwalt haftet nicht für Fehler des Gerichtsvollziehers, weil dieser auch bei der vom Anwalt zu veranlassenden Zustellung nicht dessen Erfüllungsgehilfe ist.
Ansprechpartner
RA Dr. Michael Marx, LL.M., Frankfurt/M.
michael.marx@bld.de
Der mit der notwendigen Zustellung eines Verfügungsurteils beauftragte Anwalt haftet nicht für Fehler des Gerichtsvollziehers
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2022 - 9 O 342/21 (nicht rechtskräftig)