Wenn aufgrund der erhobenen medizinischen Befunde (klinisch, sonografisch, radiologisch, kernspintomografisch) nicht belegt werden kann, dass eine unfallbedingte Verletzung stattgefunden hat, fehlt es am Nachweis eines bedingungsgemäßen Unfalls.
Ansprechpartner
RA Michael Potthast, Köln
michael.potthast@bld.de
Der Nachweis eines bedingungsgemäßen Unfalls ist bei nicht gesicherter pathologischer Erstkörperschädigung nicht erbracht
LG Regensburg, Urteil vom 11.8.2021 - 31 O 1557/20