Ein Sachverständiger darf Limitierungsmaßnahmen allein auf offensichtliche Ermessensfehler des beteiligten Treuhänders in den Blick nehmen. Dies hat anhand der kongruenten, zur Verfügung stehenden Unterlagen zu geschehen.
Ansprechpartnerin
RAin Anja Lippeck, Berlin
anja.lippeck@bld.de
Ein Sachverständiger darf Limitierungsmaßnahmen allein auf offensichtliche Ermessensfehler des beteiligten Treuhänders in den Blick nehmen
LG Magdeburg, Verfügung vom 17.10.2022 - 11 O 1356/18 *376* (nicht rechtskräftig)