Eine Bonusregelung, wonach der gesamte jährliche Bonus (hier: 720 Euro) auf den Erstattungsbetrag angerechnet wird und dies auch gilt, wenn die Versicherung vor Ablauf eines Jahres endet, hält einer AGB-Kontrolle stand. Insbesondere ist die Bonusregelung transparent und benachteiltigt die Versicherten nicht unangemessen.
Ansprechpartnerin
RAin Anne Middel, Köln
anne.middel@bld.de
Eine Bonusregelung über die Anrechnung des gesamten jährlichen Bonus auf den Erstattungsbetrag ist wirksam
AG Eilenburg, Urteil vom 12.11.2024 - 2 C 146/24 (nicht rechtskräftig)