Wenn die ärztlichen Bescheinigungen nur am Ringfinger einen unfallbedingten Dauerschaden ausweisen und den kleinen Finger nicht erwähnen, so können aus einer Verletzung des kleinen Fingers keine Ansprüche hergeleitet werden.
Ansprechpartner
RA Michael Potthast, Köln
michael.potthast@bld.de
Eine fristgerechte ärztliche Invaliditätsfeststellung für den Ringfinger wahrt die vorgenannte Frist nicht hinsichtlich des kleinen Fingers an der gleichen Hand
LG Baden-Baden, Urteil vom 25.6.2021 - 1 O 137/19