1. Eine Amtspflichtverletzung in Form einer unterlassenen Eintragung ist nicht kausal für einen Schaden, wenn die Eintragung bei pflichtgemäßem Verhalten wirksam angefochten wäre.
2. Ficht ein Gläubiger alle ihm bekannten Vermögensverfügungen des Schuldners an, wird vermutet, dass er auch hypothetische andere Vermögensverfügungen angefochten hätte.
Ansprechpartner
RA Dr. Simon Kubiak, Hamburg
simon.kubiak@bld.de
Fehlende Kausalität einer Amtspflichtverletzung in Form einer unterlassenen Eintragung
LG Essen, Urteil vom 4.10.2023 - 18 O 3/23 (nicht rechtskräftig)