Fordert ein Geschädigter von einer Versicherung Schadensersatz, ist er berechtigt, zunächst einmal feststellen zu lassen, dass er dem Grunde nach einen Anspruch gegen die Versicherung hat, wenn er nach den Bedingungen die Höhe des Schadens im Sachverständigenverfahren bestimmen lassen kann.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Feststellungsinteresse trotz möglicher Leistungsklage
BGH, Urteil vom 13.4.2022 - IV ZR 60/20