1. Eine undichte Fuge zwischen Duschwand und angrenzender Wand weist nach der Rechtsprechung des BGH keine Verbindung mit dem Rohrsystem auf, weshalb ein Wasseraustritt im Sinne von § 3 Ziff. 3 Satz 1 VGB 2018 zu verneinen ist.
2. Diese Rechtsprechung ist auf Duschen zu erweitern, die ebenerdig eingebaut sind.
3. Ein Wasseraustritt durch eine undichte Fuge steht einem Wasseraustritt aufgrund einer mangelnden Abdichtung der Dusche zu den umliegenden Bauteilen gleich.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Fugen-Rechtsprechung ist auf ebenerdige Duschen zu erweitern
OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 25.1.2023– 3 U 261/22