Als taugliches Indiz für den Nachweis einer Eigenbrandstiftung kommt auch eine Gewaltgeneigtheit des Versicherungsnehmers in Betracht, wenn dieser in der Vergangenheit bereits mit der Inbrandsetzung von Gebäuden gedroht hat.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Gewaltgeneigtheit als Indiz für eine Eigenbrandstiftung
LG Mönchengladbach, Urteil vom 25.5.23 – 1 O 109/21