1. Stellt der Versicherungsnehmer eine Pfanne mit Öl auf den auf höchster Stufe aufgedrehten Herd und verlässt er anschließend die Küche für mehrere Minuten, so handelt er im Fall eines dadurch verursachten Brandes grob fahrlässig.
2. Aufgrund der besonderen Entzündlichkeit muss erhitztes Fett - insbesondere im Falle eines voll aufgedrehten Herdes - ständig beobachtet werden.
3. Dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit steht kein Augenblicksversagen entgegen, wenn sich der Versicherungsnehmer bewusst dazu entschieden hat, das erhitzte Bratfett auf dem vollaufgedrehten Herd unbeaufsichtigt zu lassen und keine nachvollziehbaren Gründe dafür ersichtlich sind, warum er auch im Falle eines plötzlich eintretenden Harndrangs nicht in der Lage gewesen sein sollte, den Herd auszuschalten.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Brandes durch Pfanne mit Öl auf dem Herd
LG Duisburg, Urteil vom 10.10.2022 - 6 O 307/19 (nicht rechtskräftig)