1. Es gibt weder einen Beleg für die Wirksamkeit einer Behandlung metastasierender Lungenkarzinome mit Curcumin und Artesunat noch für die Therapieeffektivität der sog. Maintrac-Methode, sodass diese nicht medizinisch notwendig sind.
2. Bei unheilbaren Erkrankungen können in absoluten Ausnahmefällen geringere Anforderungen an den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer alternativen Behandlungsmethode zu stellen sein. Dies ist im Ergebnis aber nur der Fall, wenn die Krankheit unheilbar ist und es für sie selbst für eine auf Verhinderung einer Verschlimmerung der Krankheit abzielende Heilbehandlung keine in der Praxis angewandte Behandlungsmethode gibt, bei der nach medizinischen Erkenntnissen davon ausgegangen werden kann, dass sie zur Herbeiführung wenigstens dieses Behandlungszieles geeignet ist. Dies ist bei einem metastasierenden Lungenkarzinom nicht der Fall.
Ansprechpartnerin
RAin Anne Middel, Köln
anne.middel@bld.de
Grundsätzlich keine medizinische Notwendigkeit alternativer Behandlungsmethoden zur Behandlung eines metastasierenden Lungenkarzinoms
OLG München, Verfügung vom 12.12.2023 - 14 U 3950/23 e