1. Wer kurz hintereinander zweimal abbiegen will, muss zwischen dem ersten und zweiten Einbiegen das Richtungszeichen deutlich unterbrechen.
2. Ist der Fahrtrichtungsanzeiger dauerhaft gesetzt und fährt das vorausfahrende Fahrzeug langsam, liegt eine unklare Verkehrslage vor, in der mit gefahrlosem Überholen nicht gerechnet werden darf. Kommt es zu einem Unfall, ist eine Haftungsverteiler von 66 % beim dauerblinkenden Linksabbieger und 34 % beim Überholer angemessen.
Ansprechpartnerin
RAin Dr. Corinna Carl, Berlin
corinna.carl@bld.de
Haftungsquote bei Überholen in unklarer Verkehrslage
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.12.2023 - 12 U 107/23