Ein Hinterbliebenengeld von 12.000 Euro bei Tod der 77-jährigen Mutter bei enger Beziehung zu der in eigener Wohnung lebenden Tochter ist angemessen. Das mit 77 Jahren hohe Alter der Verstorbenen allein stellt keinen Grund zur Reduzierung des Hinterbliebenengelds dar.
Ein Mitverschulden kann bei einem Unfall zu belebter Zeit und annähernd im Stadtzentrum nicht darauf gestützt werden, dass die Verstorbene eine dunkle Kleidung getragen hat (bei gleiczeitigem Tragen einer weißen Kopfbedeckung und weißer Handschuhe).
Ansprechpartner
RA Heinz Otto Höher, Köln
heinz-otto.hoeher@bld.de
Hinterbliebenengeld bei Tod eines nahestehenden Elternteils
OLG München, Beschluss vom 19.3.2024 - 24 U 541/24