Ist nach den Bedingungen eine innerbetriebliche (intrinsische Gefahr) vorausgesetzt, so ist ein rein präventives Betretungsverbot durch Allgemeinverfügung oder Verordnung nicht vom Schutzbereich umfasst.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Intrinsische Gefahr fehlt bei rein präventivem Betretungsverbot
LG Münster, Urteil vom 14.9.2023 - 115 O 344/22