1. Ein Verfahrensfehler bei der Prüfung der Limitierung kann bei gleichzeitiger Richtigkeit des Prüfungsergebnisses nicht zur materiellen Unrechtmäßigkeit der Beitragsanpassung führen.
Angenommen, dem Treuhänder hätten tatsächlich nicht die für seine Prüfung erforderlichen Unterlagen in dem zu fordernden Umfang vorgelegen, ohne dass dies gleichzeitig zur mathematischen Unrichtigkeit der festgesetzten Prämie geführt hätte, so hätte die Zustimmung ebenso gegeben werden müssen.
2. Erweitert der Kläger sein Bestreiten der Vollständigkeit der Treuhänderunterlagen auf die „Rechtmäßigkeit der Limitierung", erweitert dies inhaltlich nicht den Angriff auf die materielle Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung.
3. Dieser damit im Ergebnis auf das Verfahren der Limitierung gerichtete Angriff kann die materielle Wirksamkeit der Beitragsanpassung nicht entfallen lassen. Dies deckt sich mit der Wertung der Rechtsprechung des BGH zur Unüberprüfbarkeit der tatsächlichen Unabhängigkeit des Treuhänders im Rahmen des zivilgerichtlichen Beitragsanpassungsüberprüfungsprozesses (BGH, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17).
Ansprechpartnerin
RAin Sabine Krapf, Köln
sabine.krapf@bld.de
Isolierter Angriff auf das Verfahren der Limitierung ist unbeachtlich für die Richtigkeit der festgesetzten Prämie
LG Berlin, Urteil vom 18.4.2023 - 24 O 68/22 (nicht rechtskräftig)